Voraussetzungen
Um in den Genuss von Stipendien bzw. Beiträgen der
Dr. Louis Glatt-Stiftung zu gelangen, sind folgende Bedingungen
zu erfüllen:
- Wohnort
Der Wohnort der/des Gesuchstellenden oder der Eltern muss
in einer Gemeinde des Bezirks Sissach liegen. (Anwil, Böckten,
Buckten, Buus, Diepflingen, Gelterkinden, Häfelfingen,
Hemmiken, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen,
Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh,
Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken,
Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen,
Zunzgen)
- Abgeschlossene Schulbildung
Stipendien werden erst nach Absolvierung der obligatorischen
Schulzeit gewährt (9 Jahre Primar-, Real-, Sekundarschule).
- Weiterbildung
Der/die Gesuchstellende absolviert nach der obligatorischen
Schulzeit eine weiterführende Ausbildung im ersten
Bildungsweg (z. B. Berufslehre, Gymnasium, Mittelschule,
Studium, Seminar usw.). Zweitausbildungen (d.h. kein logischer
Zusammenhang mit der Erstausbildung) können nicht unterstützt
werden.
- Finanzielle Situation
Aufgrund der finanziellen Situation der Gesuchstellenden
resp. deren Eltern legt der Stiftungsrat fest, ob und in
welcher Höhe Stipendien und Beiträge bewilligt
werden können. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig
über die Gesuche.
- Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt,
vom Gesuchstellenden und dessen Eltern bzw. dem gesetzlichen
Vertreter unterschrieben, an folgende Adresse eingereicht
werden:
Dr. Louis Glatt-Stiftung
Landstrasse 56
4452 Itingen
- Einsendeschluss
für Stipendien für das Schuljahr 2012 / 2013 :
31. März 2012
- Bearbeitung der Gesuche
Die Bearbeitung der Gesuche nimmt einige Zeit in Anspruch.
Der Entscheid wird den Gesuchstellenden in der Regel bis
Ende August des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt.
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Anmerkung:
Das Anmeldeformular ist auch bei volljährigen Gesuchstellenden
durch beide Elternteile bzw. die gesetzliche Vertretung unterschreiben
zu lassen. |
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